Arbeitssicherheit
Sicherheitstechnische Betreuung
Die Arbeitssicherheit ist neben der Arbeitsmedizin eine der tragenden Säulen des Arbeitsschutzes. Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat das Unternehmen die rechtliche Verantwortung für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung. Um dieser Verantwortung nachkommen zu können, stellt der Gesetzgeber dem Unternehmer eine sogenannte Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsingenieur, Sifa, FaSi) zur Seite. Jedes Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Der Tätigkeitsumfang einer Fachkraft für Arbeitssicherheit richtet sich an gesetzlichen Einsatzzeiten und dem tatsächlichen Bedarf im Unternehmen oder in der Organisation.
Mit der DGUV Vorschrift 2 gibt es seit dem 1. Januar 2011 erstmals für alle Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes und damit zur Umsetzung des Arbeitsschutzes. Im Mittelpunkt steht das neue Konzept der Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten.
Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind sehr vielfältig und der zeitliche Umfang unternehmens- und branchenspezifisch. Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsingenieur) unterstützt Sie mit der Beratung in der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation, zu neuen gesetzlichen Anforderungen, dem Einsatz und der Auswahl von Arbeitsmittel und persönlicher Schutzausrüstungen. Darüber hinaus führt die Fachkraft für Arbeitssicherheit regelmäßige Betriebsbegehungen durch und hilft Ihnen bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen im Bezug auf Arbeitssicherheit, Gefährdungen und Belastungen. Die Beratung beim Gefahrstoffmanagement sowie die Ursachenanalyse von Arbeitsunfällen sind ebenfalls Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsingenieur).
Mit der DGUV Vorschrift 2 gibt es seit dem 1. Januar 2011 erstmals für alle Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes und damit zur Umsetzung des Arbeitsschutzes. Im Mittelpunkt steht das neue Konzept der Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten.
Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind sehr vielfältig und der zeitliche Umfang unternehmens- und branchenspezifisch. Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsingenieur) unterstützt Sie mit der Beratung in der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation, zu neuen gesetzlichen Anforderungen, dem Einsatz und der Auswahl von Arbeitsmittel und persönlicher Schutzausrüstungen. Darüber hinaus führt die Fachkraft für Arbeitssicherheit regelmäßige Betriebsbegehungen durch und hilft Ihnen bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen im Bezug auf Arbeitssicherheit, Gefährdungen und Belastungen. Die Beratung beim Gefahrstoffmanagement sowie die Ursachenanalyse von Arbeitsunfällen sind ebenfalls Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsingenieur).
Diese Leistungen können wir Ihnen bieten
Die Leistungen von medico umfassen alle gesetzlichen sicherheitstechnischen Anforderungen an Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation. Wir übernehmen für Sie die sicherheitstechnische Betreuung, indem wir für Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsingenieur) gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) stellen und die Aufgaben nach § 6 ASiG übernehmen.
- Gesetzliche Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsingenieur)
- Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Umfassende Beratung zur rechtssicheren Umsetzung Ihrer Organisationsverantwortung
- Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung
- Durchführung von Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen
- Unterstützung bei der Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen
- Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
- Beratung zum Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen
- Erarbeitung von betrieblichen Sicherheitsunterlagen, wie z.B. Betriebsanweisungen
- Unterweisungen zum Arbeits- und Brandschutz
- Mitwirkung bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten
- Unfalluntersuchungen und -analysen
- Erstellung eines Jahresberichts nach § 5 DGUV-Vorschrift 2