Unfalluntersuchungen und -analysen
Systematischen Untersuchung von Arbeitsunfälle, bei denen Personen in Mitleidenschaft gezogen werden, sind für die Betroffenen oft schmerzhaft und für den Betrieb teuer. Auch Betriebsstörungen durch Beinahe-Unfälle und Ereignisse, die nur Sachschaden zur Folge haben, können kostspielig sein. Es lohnt sich also, hier den Hebel anzusetzen.
Werden in Ihrem Betrieb Ereignisse, wie Arbeitsunfälle, Beinahe-Unfälle, Berufskrankheiten und Sachschäden, systematisch abgeklärt und erfasst? Als Arbeitgeber, Betriebsinhaber oder Vorgesetzter sind Sie für die Anordnung und Durchsetzung der Maßnahmen im Betrieb verantwortlich.
Ziel
Ziel dieser Abklärungen ist es, ähnliche Ereignisse in Zukunft zu vermeiden und das betriebliche Sicherheitssystem zu verbessern.
Aufgaben und Pflichten des Arbeitgebers:
• Erste Hilfe bereitstellen und ärztliche Versorgung ermöglichen.
• Bei Ausfall von mehr als 3 Tagen den Unfall der Berufsgenossenschaft und dem Gewerbeaufsichtsamt melden.
• Bei tödlichen, besonders schweren Unfällen und Massenunfällen (mehrere Personen) den Unfall sofort melden (z. B. telefonisch oder per Fax).
• Eine Unfalluntersuchung durchführen und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung ähnlicher Unfälle treffen.
Klären Sie deshalb unerwünschte Ereignisse selbst ab.
Vorgehen bei der Unfallanalyse
Jede Unfalluntersuchung sollte in drei voneinander getrennten Schritten vorgenommen werden:
- Informationssammlung
- Beschreibung des Unfallgeschehens
- Ursachensuche
Diese Dreiteilung ist bei einem systematischen Vorgehen notwendig, weil es sonst zu
einer oberflächlichen Analyse oder zu Fehlern bei der Ursachenzuschreibung wie
ausschließlicher Fokus auf menschliches Verhalten oder verkürzte Ursachensuche
kommen kann.
Bei Arbeitsunfällen bzw. Beinahe-Unfällen ist es ratsam, eine Unfallanalyse an externe Experten zu vergeben.
Rechtliche Grundlage sind : Arbeitsschutzgesetz, Bildschirmarbeitsverordnung, Biostoffverordnung, Arbeitssicherheitsgesetz, DGUV Vorschriften , Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).