Dr. Melanie Nenninger
Fachärztin für Innere und Allgemeinmedizin
Betriebsmedizin
Alle Arbeitgeber sind durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit zu beurteilen, ggf. Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen sowie das Ergebnis zu dokumentieren. Im Ergebnis leiten sich hieraus erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen ab. Bei der Durchführung der Beurteilung hat der Arbeitgeber eigenen Spielraum, das Gesetz schreibt keine explizite Vorgehensweise vor.
Gerade bei der Beurteilung von Gefahren ausgehend vom Arbeitsplatz, der Arbeit an sich, oder Umgebungsfaktoren kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie der Betriebsarzt kompetent beraten und unterstützen.
Gefährdungsbeurteilungen sind vielschichtig und und in vielen Bereichen anzuwenden. Hier einige Beispiele: