Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung

Alle Arbeitgeber sind durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit zu beurteilen, ggf. Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen sowie das Ergebnis zu dokumentieren. Im Ergebnis leiten sich hieraus erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen ab. Bei der Durchführung der Beurteilung hat der Arbeitgeber eigenen Spielraum, das Gesetz schreibt keine explizite Vorgehensweise vor.

Gerade bei der Beurteilung von Gefahren ausgehend vom Arbeitsplatz, der Arbeit an sich, oder Umgebungsfaktoren kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie der Betriebsarzt kompetent beraten und unterstützen.

Gefährdungsbeurteilungen sind vielschichtig und und in vielen Bereichen anzuwenden. Hier einige Beispiele:

  • Allgemeine Gefährdungsbeurteilung
  • Arbeitsplatzspezifische Gefährdungsbeurteilung
  • Psychische Gefährdungsbeurteilung
  • Beurteilung aller Arbeitsplätze nach MuSch